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Controversial court decision on double opt-in

Warum das Double Opt-in Verfahren nun kaputt ist .. Werbemails bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung eines Empfängers (B2B & B2C): 0 Werbung nur mit Opt-in Wann ist eine E-Mail als Werbung zu qualifizieren? Werbung ist jede Äußerung mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistung zu fördern. Im Zweifel immer - praktisch alles kann als Werbung ausgelegt werden, sei es ein Link zur Webseite. Im Streitfall trägt der Versender die Beweislast dafür, dass der Empfänger ihm eine Werbezustimmung erteilt hat (und nicht etwa ein unberechtiger Dritter): Hey, spinnst Du?! ICH habe Dir niemals mein Opt-in gegeben! ewslettersleteewsletter Newsletter MY NEON Um den Beweis erbringen zu können, gibt es das Double Opt-in Verfahren. Das Werbeeinverständnis gilt erst als erteilt, wenn ein Link in einer Checkmail geklickt wurde. Idee dabei: Nur derjenige, der seine Înbox öffnen und E-Mails daraus abrufen kann, kann für diese Inbox unzweifelhaft ein Opt-in abgeben. Der Klick wird vom Versender protokolliert: + = 0- Fa Snniee Checkmail MY INBON Checkmail MY NBOX Das funktionierte wunderbar. Viele akzeptierten dies, sofern die Checkmail neutral formuliert wurde (keine Promotions, keine Gutscheine, keine Produktlinks usw.): Klick-basierte Double Opt-in Gerichte LG Berlin, 2007 LG Essen, 2009 AG Düsseldorf, 2009 AG München, 2007 Bis das Oberlandesgericht München nun anders entschied: [AJuch eine E-Mail, mit der zur Bestätigung einer Bestellung im Double- opt-in-Verfahren aufgeforde als Werbung unter das Verbot des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. Die Einbeziehung von Aufforderungen zur Bestätigung einer Bestellung steht im Einklang mit einem am Ziel der Absatzförderung orientierten Verständnis des Begriffs der Werbung. Her ki um Amitung wird, [fällt] Imarshen Checkmail OLG München, 2012 Bereits die Checkmail ist Werbung. Problem: Der Nachweis in eine Einwilligung für die Zusendung einer Checkmail lässt sich nicht führen. Denn die Checkmail dient ja gerade der Protokollierung der Werbezustimmung. Damit hat das Oberlandesgericht Rechtsunsicherheit in einen Bereich der Direktwerbung gebracht, der für viele längst geklärt schien. Eine praktikable Alternative zum Klick in einer Checkmail gibt es nämlich nicht. Wer eine Checkmail erhält und in München klagt, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit spätestens beim OLG Recht bekommen. Dem Versender ist es ja nicht möglich, den erforderlichen Opt-in-Beweis zu erbringen. Ergo: DOI ist defekt ... Warum das Double Opt-in Verfahren nun kaputt ist .. Werbemails bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung eines Empfängers (B2B & B2C): 0 Werbung nur mit Opt-in Wann ist eine E-Mail als Werbung zu qualifizieren? Werbung ist jede Äußerung mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistung zu fördern. Im Zweifel immer - praktisch alles kann als Werbung ausgelegt werden, sei es ein Link zur Webseite. Im Streitfall trägt der Versender die Beweislast dafür, dass der Empfänger ihm eine Werbezustimmung erteilt hat (und nicht etwa ein unberechtiger Dritter): Hey, spinnst Du?! ICH habe Dir niemals mein Opt-in gegeben! ewslettersleteewsletter Newsletter MY NEON Um den Beweis erbringen zu können, gibt es das Double Opt-in Verfahren. Das Werbeeinverständnis gilt erst als erteilt, wenn ein Link in einer Checkmail geklickt wurde. Idee dabei: Nur derjenige, der seine Înbox öffnen und E-Mails daraus abrufen kann, kann für diese Inbox unzweifelhaft ein Opt-in abgeben. Der Klick wird vom Versender protokolliert: + = 0- Fa Snniee Checkmail MY INBON Checkmail MY NBOX Das funktionierte wunderbar. Viele akzeptierten dies, sofern die Checkmail neutral formuliert wurde (keine Promotions, keine Gutscheine, keine Produktlinks usw.): Klick-basierte Double Opt-in Gerichte LG Berlin, 2007 LG Essen, 2009 AG Düsseldorf, 2009 AG München, 2007 Bis das Oberlandesgericht München nun anders entschied: [AJuch eine E-Mail, mit der zur Bestätigung einer Bestellung im Double- opt-in-Verfahren aufgeforde als Werbung unter das Verbot des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. Die Einbeziehung von Aufforderungen zur Bestätigung einer Bestellung steht im Einklang mit einem am Ziel der Absatzförderung orientierten Verständnis des Begriffs der Werbung. Her ki um Amitung wird, [fällt] Imarshen Checkmail OLG München, 2012 Bereits die Checkmail ist Werbung. Problem: Der Nachweis in eine Einwilligung für die Zusendung einer Checkmail lässt sich nicht führen. Denn die Checkmail dient ja gerade der Protokollierung der Werbezustimmung. Damit hat das Oberlandesgericht Rechtsunsicherheit in einen Bereich der Direktwerbung gebracht, der für viele längst geklärt schien. Eine praktikable Alternative zum Klick in einer Checkmail gibt es nämlich nicht. Wer eine Checkmail erhält und in München klagt, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit spätestens beim OLG Recht bekommen. Dem Versender ist es ja nicht möglich, den erforderlichen Opt-in-Beweis zu erbringen. Ergo: DOI ist defekt ...

Controversial court decision on double opt-in

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The Oberlandesgericht in Munich just ruled: A double opt-in checkmail can be an unsolicited commercial email, thus making it spam, if the sender cannot prove a valid prior consent to the sending of ad...

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Rene Kulka

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